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   BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54   

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BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54 (https://dejure.org/1955,1018)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1955 - II ZR 196/54 (https://dejure.org/1955,1018)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54 (https://dejure.org/1955,1018)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1956, 110
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 15.02.1913 - I 358/12

    Ursächlicher Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54
    Dass einem Gläubiger durch die Verweigerung der ihm gebührenden Zahlung geschäftliche Vorteile entgehen können, liegt nach der allgemeinen Lebenserfahrung sehr nahe; es ist unerheblich, ob der Ersatzpflichtige mit diesen Folgen rechnete oder zu rechnen brauchte (RGZ 81, 359 [361]).
  • RG, 28.10.1912 - VI 122/12

    Muß sich ein Hypothekengläubiger, der in der Zwangsversteigerung ausgefallen ist

    Auszug aus BGH, 20.10.1955 - II ZR 196/54
    Aber auch ohne diese Bedenken ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, dem Schädiger zuliebe Geldopfer zu erbringen; der Geschädigte ist in diesem Falle ebensowenig verpflichtet, das ihm vom Schädiger vorenthaltene Geld von dritter Seite durch Kreditoperationen zu beschaffen, die stets mit Aufwendungen verknüpft sind (RG Recht 1912 Nr. 1440; RGZ 80, 155 [161]).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Angesichts dessen kommt es nicht darauf an, daß es eines Hinweises auf die drohende Höhe des Schadens ohnehin dann nicht bedarf, wenn der Schuldner - wie hier die Beklagte hinsichtlich des Teilbetrages von 139.723,00 DM - im Rechtsstreit seine Verpflichtung bestreitet (vgl. dazu Sen.Urt. v. 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54, DB 1956, 110); hinzu kommt, daß auch hinsichtlich des weiteren, erst nach geraumer Zeit des Verzuges gezahlten Betrages eine etwaige Warnung des Klägers nach § 254 Abs. 2 BGB höchstwahrscheinlich unbeachtet geblieben wäre, weil die Beklagte oder der hinter ihr stehende neue Alleingesellschafter D. L. angesichts der vielfältigen sonstigen beträchtlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kläger zu einer früheren Leistung jenes geschuldeten Betrages außerstande war.
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    So liegt es hier (vgl. auch BGH Urteil vom 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54 = DB 1956, 110 [BGH 16.12.1955 - I ZR 65/54]).
  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

    Ob der ersatzpflichtige Schuldner mit dem durch die verzögerte Leistung entstehenden Schaden gerechnet hat, ist unerheblich (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54, DB 1956, 110; MünchKomm-Thode aaO).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 101/04

    Obliegenheit zum Hinweis auf die Gefahr eines besonders hohen Schadens

    Zu seinen Gunsten greift jedoch der Beweis des ersten Anscheins für die Nutzlosigkeit eines Hinweises ein, wenn der Schädiger im Rechtsstreit seine Verpflichtung durch alle Instanzen hindurch bestreitet (BGH, Urt. v. 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54, DB 1956, 110; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht Bd. 1 2. Aufl. § 254 Rn. 17; Staudinger/Schiemann, BGB (Bearb. 2005) § 254 Rn. 78).
  • BGH, 29.05.1989 - II ZR 250/88

    Anspruch auf Ersatz eines Zinsschadens - Fristlose Kündigung einer

    Bestreitet dieser durch alle Instanzen seine Verpflichtung, so entfällt die Hinweispflicht (vgl. Sen. Urt. v. 20. Oktober 1955 - II ZR 196/54, WM 1956, 140, 142).
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